Rechtliche Hinweise:
Die LBS ist als Kreditinstitut nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bei dem Abschluss eines Bausparvertrages die Identität ihrer Kunden festzustellen. Nachdem Sie Ihren Bausparvertrag beantragt haben, werden Ihnen die Dokumente per Post zugestellt oder Sie erhalten diese in den Geschäftsräumen Ihrer LBS und Ihre Identität wird geprüft. Als Ausweis werden gültige Personalausweise oder Reisepässe anerkannt.
Ich möchte von der LBS und ihren Beratern im Außendienst informiert werden über Produkte und Aktionen der LBS und ihrer Verbundpartner (z.B. Bausparen, Kredite, Immobilien, Versicherungen, Online-Banking, Anlageprodukte und Finanzdienstleistungen) auch per:
Die Erklärung ist freiwillig und kann vor mir ohne Einfluss auf die Geschäftsbeziehung gegenüber der LBS für die Zukunft widerrufen werden.